Die Privat-Haftpflichtversicherung sollte eine Forderungsausfalldeckung beinhalten.
Damit ist der Geschädigte eines Schadens geschützt, sollte der Schadenverursacher nicht in ausreichender Höhe versichert oder entsprechend zahlungsunfähig sein. Die Forderung wird in diesem Fall von seiner eigenen Versicherung ausgeglichen, der Versicherer nimmt bei dem Verursacher in Höhe des Schadenbetrags Regress.