Der Gesetzgeber schreibt eine Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung vor,
wenn ein Auto, LKW, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder auch ein Traktor auf öffentlichen Wegen beweg wird.
Im möglichen Schadenfall werden die entstandenen Sach,- Personen,- und Vermögensschäden der Unfallopfer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen entschädigt.