Damit freistehende Nebengebäude wie die Garage mitversichert sind, ist vorauszusetzen, dass diese im Versicherungsschein genannt und beschrieben sind.
Auch hier gilt die Regelung, dass alles, was nicht fest mit dem Boden verbunden ist, nicht als Nebengebäude angesehen wird. Darunter fallen dann zum Beispiel Carports oder Geräteschuppen. Diese können aber dennoch separat über die Wohngebäudeversicherung versichert werden.