Wenn die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Schadens niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats, besteht eine sogenannte Unterversicherung und im Schadenfall ist mit Abzügen der Entschädigungsleistung rechnen.
Durch die Klausel „Kein Abzug wegen Unterversicherung“ kann eine solche Kürzung vermieden werden. Unterversicherungsverzicht ist gegeben, wenn eine Versicherungssumme von mindestens
650,- € je Quadratmeter Wohnfläche vereinbart wird. Alternativ ist die bereits beschriebene unbegrenzte Versicherungssumme.