Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Trotz aller Vorsicht lassen sich Schäden im alltäglichen Leben nicht vermeiden.
Gesetzlich verankert ist, dass der Schädiger für einen verschuldeten Schaden dem geschädigten Dritten Ersatz leisten muss. Diese gesetzliche Verpflichtung kann durch eine Privat-Haftpflichtversicherung erfüllt werden.Der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung in entsprechender Höhe ist unumgänglich.

 

Die Privathaftpflichtversicherung leistet für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Im Schadenfall wird seitens des Versicherers geprüft, ob und in welcher Höhe für einen Schaden aufgekommen werden muss. Der verursachte Schaden wird bei Verschulden von dem Haftpflicht-Versicherer beglichen oder aber ein unberechtigter Schadenersatzanspruch wird abgewehrt (Verschuldenshaftung). Im Zuge dessen werden auch mögliche anfallende Prozesskosten vom Versicherer übernommen.

Forderungsausfalldeckung

Die Privat-Haftpflichtversicherung sollte eine Forderungsausfalldeckung beinhalten.

Damit ist der Geschädigte eines Schadens geschützt, sollte der Schadenverursacher nicht in ausreichender Höhe versichert oder entsprechend zahlungsunfähig sein. Die Forderung wird in diesem Fall von seiner eigenen Versicherung ausgeglichen, der Versicherer nimmt bei dem Verursacher in Höhe des Schadenbetrags Regress.

Weitere Absicherungen zum Thema Haftpflicht?

Wenn es um die Frage geht, welche zusätzliche Absicherung in der Haftpflichtversicherung für dich erforderlich sein könnten, stehen wir dir gerne zur Seite und beraten dich umfassend!

Auch bei Baumaßnahmen kann es zu vielen Schäden gegenüber einem Dritten kommen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet für Schäden, die während eines Bauvorhabens entstehen. Das können zum Beispiel Schäden sein, die durch eingesetzte Baumaschinen verursacht werden oder jemand wird durch herabfallende Bauteile verletzt.

Grundsätzlich sind Schäden die durch Kleintiere wie Katzen oder Hamster entstehen über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei Schäden die durch Hunde, Pferde oder anderen Reittieren verursacht werden. In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer solchen Versicherung nicht nur empfohlen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.

Ist man Besitzer eines Heizöltanks und es tritt unerwartet Öl aus, sodass das Erdreich oder Grundwasser verunreinigt wird, steht man in der Haftung. Eine Öltankversicherung bzw. Gewässerhaftpflichtversicherung sichert derartige Schäden ab.

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